Wenn Sie als Unternehmer Dienstleistungen anbieten oder mit Waren handeln, müssen Sie in bestimmten Situationen eine Rechnung ausstellen. Die Rechnung spielt eine wichtige Rolle bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmer darf die Umsatzsteuer nur abziehen, wenn die Rechnung erhalten oder versandt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht em>. Als Lieferant wirklich verpflichtet, eine vollständige Rechnung auszustellen, denn seit dem 1. Januar 2010 kann sogar eine Verzugsentschädigung (von maximal € 4.920, -) verhängt werden, wenn der Unternehmer eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung ausgehändigt hat.
Nachfolgend finden Sie alle Fakturierungsanforderungen für alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen:
Wenn Sie digital abrechnen möchten, ist eine zusätzliche Bedingung beigefügt. Der Käufer (Käufer) muss der Rechnung zustimmen. Der Kunde kann die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ablehnen, wenn er die Rechnung nicht in digitaler Form erhalten möchte. Die versendete Rechnung muss den gesetzlichen Rechnungsvoraussetzungen entsprechen und in der Verwaltung enthalten sein.
Wird die Mehrwertsteuer geändert, muss dies ausdrücklich auf der Rechnung angegeben werden. Dies kann beispielsweise durch Hinzufügen einer zusätzlichen Zeile als "Umlage verschoben" erfolgen. Darüber hinaus sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden auf der Rechnung anzugeben.
Von den Steuerbehörden ist eine fortlaufende logische Rechnungsnummerierung vorgeschrieben. Diese Sequenz sollte keine Löcher enthalten.
Die Rechnungen, die Sie in Invoice Office erstellen können, erfüllen alle Rechnungsvoraussetzungen. Sie können sie sogar persönlich anpassen, so dass sie vollständig in Ihrem ländlichen Stil angelegt sind. So erstellen Sie eine Rechnung.